
Cannabis Social Club gründen: Was du wissen musst
Die Idee ist schnell gemacht: Freunde zusammentrommeln, Verein gründen, gemeinsam anbauen. In der Praxis steckt hinter einem Cannabis Social Club aber ordentlich Arbeit. Wir sagen dir ehrlich, was auf dich zukommt.
Die Basis: ein eingetragener Verein
Ein Anbauverein ist ein normaler eingetragener Verein mit besonderen Auflagen. Er darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und nur an Mitglieder abgeben. Gründen kannst du ihn wie jeden anderen Verein: Satzung, Gründungsversammlung, Eintrag im Vereinsregister.
Ohne Erlaubnis läuft nichts
Zum Anbau und zur Abgabe braucht der Verein eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Dafür verlangt das Gesetz unter anderem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, die Sicherung des Anbauorts gegen Zutritt und Einsicht und einen Präventionsbeauftragten aus dem Kreis der Mitglieder. Rechne mit einem gründlichen Antrag und Wartezeit.
Mitglieder, Abstand, Anbauort
- Die Mitgliederzahl ist gedeckelt. Es dürfen höchstens 500 Mitglieder sein, alle über 18 Jahre.
- Der Anbauort darf nicht in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegen.
- Der Anbauort muss gegen Zutritt Dritter gesichert sein.
Was das kostet
Vergiss die Idee, dass ein Verein nebenbei Geld bringt. Miete für den Anbauort, Technik, Strom, Sicherheit und Verwaltung müssen die Beiträge tragen. Plane vorsichtig und lege die Kosten gegenüber Mitgliedern offen.
Bevor du gründest: prüfen, ob es das schon gibt
In vielen Städten gibt es bereits Vereine, manche mit Warteliste. Ein Blick auf die Karte der Anbauvereine zeigt dir, was es in deiner Region gibt. Vielleicht ist Mitmachen die bessere Lösung, wie das geht, steht in Anbauverein finden und Mitglied werden.
Und rechtlich?
Die Details ändern sich mit Landesrecht und Gesetzesänderungen. Lass Satzung und Antrag unbedingt von jemandem prüfen, der sich auskennt. Mehr zum Hintergrund: Gesetzliche Regelungen für Cannabis in Deutschland. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen und Stand
- § 12 KCanG: Versagung der Erlaubnis (u. a. 200 Meter Abstand)
- § 16 KCanG: Mitglieder von Anbauvereinigungen
- § 23 KCanG: Jugend- und Gesundheitsschutz, Präventionsbeauftragte
Gesetzestext geprüft am 7. November 2026. Gesetze ändern sich, deshalb prüfen wir diese Seite regelmäßig neu. Nächste Prüfung: Februar 2027.
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